Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der Woche Wer nicht zur Weihnachtsfeier kommt, kriegt kein Geschenk

23. Dezember 2023, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Nur wer kommt, bekommt etwas

Arbeitsgericht Köln, Az. 3 Ca 1819/13

Die Firma Fröhlich (*) veranstaltet regelmäßig Weihnachtsfeiern und andere Betriebsveranstaltungen, die nach eigener Einschätzung attraktiv gestaltet sind. Das sehen nicht alle Beschäftigten so und nehmen an der Weihnachtsfeier nicht teil. Schade eigentlich. Wie sich im Nachhinein herausstellt, bekommt jeder Mitarbeiter ein Tablet im Wert von knapp 500 Euro geschenkt. Angekündigt hatte das Unternehmen das großzügige Geschenk nicht. Wer nicht anwesend war, erhielt also kein Tablet – auch nicht nachträglich. Dagegen klagt ein Arbeitnehmer vor dem Kölner Arbeitsgericht – allerdings ohne Erfolg.

Bei dem Tablet handelt es sich um eine Zuwendung eigener Art. Sie liegt außerhalb des vertraglichen Arbeitsverhältnisses. Für diese gilt: Nur der, der kommt, kommt auch in den Genuss dessen, was es dort gibt.


Das feurige Fest der Liebe

Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. 4 U 182/98

Roman Romantisch (*) verbringt mit seiner Freundin Sarah Sinnlich (*) das erste gemeinsame Weihnachtsfest. Entsprechend bemüht ist er, den ersten Feiertag so angenehm wie möglich zu beginnen. Roman macht Frühstück, zündet die Kerzen in der Küche an und geht ins Schlafzimmer, um seine Liebe zu wecken. Das dauert allerdings länger als zunächst vermutet. Im Urteilsbericht ist von "er wurde aufgehalten" zu lesen. Und so kommt es mit dem offenen Feuer in der Küche tatsächlich zum Wohnungsbrand, den Roman Romantisch gern von der Hausratversicherung reguliert haben möchte. Diese lehnt aber ab und wirft dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit vor. Der Fall landet vor das Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Richter zeigen großes Verständnis für den verliebten Kläger.

Objektiv ist dem Kläger ein grober Pflichtverstoß vorzuwerfen. Es fehlt aber in subjektiver Hinsicht ein erheblich gesteigertes Verschulden. Der Kläger hat nach dem Betreten des Schlafzimmers aufgrund der körperlichen Reize seiner Lebensgefährtin nicht mehr an den brennenden Adventskranz gedacht. Dies ist nicht in einem Ausmaß schuldhaft, welches als unverzeihlich und damit als vorwerfbar grob fahrlässig einzustufen ist. Unabhängig davon, ob der Aufenthalt im Schlafzimmer 15 oder bis zu 60 Minuten dauerte.

Am Ende gibt es ein doppeltes Happy End für Roman Romantisch. Die Versicherung muss zahlen und seine damalige Lebensgefährtin ist mittlerweile seine Frau.


Kein Weihnachtsbaum für Strafgefangene

Kammergericht Berlin,  Az. Ws 654/04

Fat Tony (*) ist strafrechtlich schon öfter aufgefallen- nicht grundlos sitzt er in Berlin im Gefängnis eine Haftstrafe ab. Und trotzdem: gerade zur Weihnachtszeit lässt dieser harte Typ Platz für Emotionen. Und so wünscht er sich in seiner Zelle einen eigenen Weihnachtsbaum. Dieser wird ihm aber von der Strafvollzugsanstalt verboten. Zu Recht? Das musste das Kammergericht Berlin entscheiden und gab der JVA Recht.

Strafgefangene haben keinen Anspruch auf einen eigenen Weihnachtsbaum in ihrer Zelle. In ausgehöhlten Ästen oder Stämmen lassen sich leicht Drogen verstecken. Eine Kontrolle von Bäumen ist für die Gefängnisleitung unzumutbar. Dazu kommt eine beträchtliche Erhöhung der Brandgefahr, da geschlagene Nadelbäume in einer beheizten Zelle schnell austrocknen. Die grundrechtlich gewährleistete Religionsfreiheit steht dem nicht entgegen.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 23. Dezember 2023 | 08:25 Uhr

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