An einem Gebäude in Halle ist ein bunt verzierter Eingang mit Torbogen zu sehen.
Am Landgericht Halle wird seit Montag ein Fall versuchten Mordes verhandelt. (Symbolbild) Bildrechte: MDR/Michael Rosebrock

Nach Revision Prozess um versuchten Mord in Halle wird neu aufgerollt

26. Februar 2024, 12:41 Uhr

Am Landgericht Halle wird seit Montag der Fall einer Frau, die wegen versuchten Mordes an ihrem Ehemann verurteilt wurde, neu verhandelt. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor die Revision der Angeklagten wegen einer "lückenhaften" Beweisführung angenommen und das Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen. Die Frau soll im Dezember 2022 mehr als zwanzig Mal auf ihren Mann eingestochen haben, der schwer verletzt überlebte.

Am Landgericht in Halle wird seit Montag ein Prozess wegen versuchten Mordes neu aufgerollt. Wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte, wird der angeklagten Frau vorgeworfen, im Dezember 2022 insgesamt 26 Mal auf ihren Ehemann eingestochen zu haben.

Vor der Tat seien die beiden in das Schlafzimmer ihrer gemeinsamen Wohnung gegangen, wo die Beschuldigte ihren Mann mit seinem Einverständnis gefesselt habe. Gegenseitige Fesselungen hatte es demnach schon in der Vergangenheit gegeben.

Mann erleidet schwere Stich- und Schnittverletzungen

Der gefesselte Mann habe durch ein Messer mit 20 Zentimetern Klingenlänge starke Stich- und Schnittverletzungen am Oberkörper erlitten und viel Blut verloren. Die Angeklagte soll sich anschließend gewaschen, umgezogen und das Messer über den Balkon in den Innenhof geworfen haben.

Um 4:43 Uhr habe sie den Notruf gewählt und dem Rettungsdienst mitgeteilt, dass ihr Mann verstorben sei und um Hilfe gebeten. Im Laufe des Telefonats gab der schwerverletzte Ehemann demnach plötzlich Worte von sich. Trotzdem habe die Angeklagte nicht versucht, ihn zu retten. Kurze Zeit später seien die Notfallsanitäter in der Wohnung eingetroffen und hätten den Mann in ein Krankenhaus gebracht, wo er operiert und gerettet werden konnte.

Revision: Bundesgerichtshof sieht "lückenhafte Beweisführung"

Die beschuldigte Frau war bereits im Mai des vergangenen Jahres wegen versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Allerdings hat der Bundesgerichtshof der Revision der beschuldigten Frau mit der Begründung stattgegeben, dass die Beweisführung des Landgerichts lückenhaft sei. Der Fall ist den Angaben zufolge an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen worden. Wie das Landgericht Halle mitteilte, muss nun umfassend neu verhandelt werden, weil der Bundesgerichtshof auch die zugrundeliegenden Feststellungen des Landgerichts aufgehoben hat.

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MDR (Annekathrin Queck)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 26. Februar 2024 | 06:00 Uhr

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