Braunkohleabbau Anfang März Urteil im Streit um Weiterbetrieb des umstrittenen Tagebaus Turów

23. Februar 2024, 06:00 Uhr

Im Verfahren um die Umweltverträglichkeit des umstrittenen Tagesbaus Turóws am Wojwodschafts-Verwaltungsgericht Warschau soll am 6. März ein Urteil verkündet werden. Das wurde nach einem Anhörungstermin der Stadt Zittau am Donnerstag bekannt. Die Stadt hatte gegen den Weiterbetrieb geklagt.

Tagebau Turow: beleuchteter Schaufelradbagger in der Nacht
Anfang März soll ein Gericht in Warschau entscheiden, ob auch bei diesem Bagger demnächst die Lichter ausgehen. (Symbolbild) Bildrechte: PGE Górnictwo i Energetyka Konwencjonalna S.A.

Der Tagebau ist eine der größten Gruben Europas. Seit Jahren protestieren Menschen in Tschechien und Deutschland dagegen. Denn die Umweltveränderungen durch das Abbruchgelände - wie sinkendes Grundwasser, Luftverschmutzung und Bodensenkungen - machen nicht an der polnischen Grenze halt. Die Stadt Zittau im Dreiländereck von Deutschland, Tschechien und Polen hatte deshalb geklagt.

Zittau nach Anhörung optimistisch

Zittaus Oberbürgermeister Thomas Zenker (parteilos) wertete eine zweistündige Anhörung am Donnerstag in Warschau als Erfolg. Die Beweisanträge aus Zittau würden demnach "vollumfänglich in die Prüfung" einbezogen. Die Gegenseite wollte ursprünglich eine Nichtzulassung erreichen.

Zittau beanstande nach wie vor eine mangelhafte Ausführung der Umweltverträglichkeitsprüfung, in der unter anderem Auswirkungen des Tagebaus auf die Qualität des Grundwassers sowie auf nachweisliche Bodensenkungen auf deutscher Seite nicht berücksichtigt worden seien.

Folgen für Zittau durch polnischen Tagebau befürchtet 

Der Tagebau befindet sich in der Nähe von Zittau auf polnischem Gebiet. Laut einer Studie könnte Zittau durch die Fortführung des Tagebaus entlang der Neiße bis zu einem Meter absinken. Zudem seien bei dem Genehmigungsverfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung in Polen Bedenken zur Grundwasser-, Feinstaub- und Lärmbelastung nicht beachtet sowie die Sanierung des Restlochs nach Ende des Kohleabbaus nicht mitbetrachtet worden, hieß es. "Es gibt Regeln, die sind einzuhalten. Und eine davon ist: Man schadet nicht seinem Nachbarn", hatte Oberbürgermeister Zenker im Zusammenhang mit der Klage gesagt. 

Es gibt Regeln, die sind einzuhalten. Und eine davon ist: Man schadet nicht seinem Nachbarn.

Thomas Zenker Oberbürgermeister der Stadt Zittau

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MDR (kav)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 23. Februar 2024 | 07:30 Uhr

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