Verbot Oberwiesenthal: Keine neuen Ferienwohnungen in der Altstadt
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02. Dezember 2023, 15:12 Uhr
In Oberwiesenthal ist es seit Freitag verboten, künftig Altstadtwohnungen als Ferienunterkünfte umzunutzen. Der Stadtrat hatte im November eine sogenannte Erhaltungssatzung beschlossen, um zu verhindern, dass neue Feriendomiziele weiteren Wohnraum im Zentrum verdrängen. Mit dem Inkrafttreten der Satzung bedürfen nun der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung.
In der Satzung heißt es zur Begründung: "Die Verdrängung von Wohnnutzungen durch Ferienunterkünfte hat inzwischen ein Ausmaß erreicht, das den ursprünglichen Charakter der 'Altstadt' von Kurort Oberwiesenthal spürbar beeinträchtigt."
Zahl der Gästebetten in letzten 10 Jahren verdoppelt
In den letzten zehn Jahren ist nach Angaben der Stadt die Zahl der Gästebetten um etwa 450 auf rund 1.100 gestiegen, was einer Steigerung um etwa 70 Prozent entspricht. Dabei seien die Ferienunterkünfte überwiegend aus dem Wohnraumbestand geschaffen worden, ohne dass es zu einem entsprechenden Ausgleich durch Neubauten kam. Auf einen Einwohner kämen mittlerweile 1,84 Gästebetten. Demgegenüber liege die Auslastung jedoch in guten Jahren, wie 2019, im Durchschnitt nur bei ungefähr 35 Prozent, so dass über Monate verbreitet Leerstand herrsche. Somit habe die Stadt gegensteuern müssen.
Hier gilt die Erhaltungssatzung:
Der räumliche Geltungsbereich der Erhaltungssatzung soll auf den erweiterten
Altstadtbereich der Stadt Oberwiesenthal beschränkt werden.
Der Geltungsbereich schließt neben der Altstadt auch das
direkt angrenzende Gebiet zwischen
Karlsbader Straße, Kleingartenanlage und Zechenstraße ein.
Ins Satzungsgebiet nicht einbezogen wurden die Wohngebiete Zechenstraße,
Keilbergstraße und Karl-Hertel-Straße.
MDR (ali/klw/cnj)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Chemnitz | 01. Dezember 2023 | 09:30 Uhr