Gefangene misshandelt Gericht bestätigt Strafe gegen Ex-AfD-Landesvorstand Zabel
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26. September 2023, 15:25 Uhr
Aufgeflogen sind die gewalttätigen Übergriffe in der JVA Dresden durch deren Weiterverbreitung in Chatgruppen. Nun hat das Landgericht Dresden das Urteil gegen den ehemaligen AfD-Landesvorstand Daniel Zabel sowie weitere JVA-Beamte bestätigt. Die mittlerweile suspendierten Gefängniswärter kündigten an, Revision einzulegen.
- Das Landgericht hat das Urteil gegen Ex-AfD-Landesvorstand Zabel bestätigt.
- Die Berufungen weiterer JVA-Beamter sind gescheitert.
- Ausländische Gefangene sollen von Gefängniswärtern misshandelt und fotografiert worden sein.
Das Landgericht Dresden hat die Strafen gegen fünf gewalttätige Gefängniswärter in der JVA Dresden weitgehend bestätigt. Damit verwarf das Gericht die Berufung des Ex-AfD-Landesvorstandes Daniel Zabel als unbegründet. Das Amtsgericht hatte vor einem Jahr den heute 44 Jahre alten, ehemaligen JVA-Bediensteten Zabel wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt.
Weitere Berufungen gescheitert
Auch die Berufungen von zwei weiteren JVA-Beamten im Alter von 41 und 54 Jahren wurden als unbegründet verworfen. Es bleibt bei ihren Bewährungsstrafen von mehreren Monaten. Gegen einen vierten JVA-Beamten im Alter von 32 Jahren wurde eine höhere Strafe als im ersten Prozess verhängt: acht Monate auf Bewährung. Der Mann war inzwischen in einem weiteren Prozess wegen anderer Vorwürfe verurteilt worden und das Landgericht bildete eine sogenannte Gesamtfreiheitsstrafe.
JVA-Beamte bleiben suspendiert
Ein fünfter JVA-Beamter im Alter von 50 Jahren wurde vom Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung im Amt freigesprochen. Weil er das Foto eines Gefangenen verbreitete, erhielt er allerdings eine Geldstrafe. Das sagte der Vorsitzende Richter im Landgericht Andreas Feron am Montag MDR SACHSEN. Die Verteidiger der JVA-Beamten haben Revision angekündigt. Seit Bekanntwerden der Vorfälle im Jahr 2019 sind die fünf Männer vorläufig vom Dienst suspendiert.
Ermittlungen nach geleaktem Haftbefehl
Die vier zu Bewährungsstrafen verurteilten Beamten sollen im Jahr 2018 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Dresden Gefangene zu Boden gebracht und geschlagen oder getreten haben. Ein weiterer Beamter verschickte über soziale Medien ein Foto von einem ausländischen Gefangenen, das diesen liegend in einem Haftraum zeigte. Aufgeflogen war die Sache, als Zabel einen Haftbefehl gegen einen Tatverdächtigen der tödlichen Messerattacke in Chemnitz heimlich fotografierte und in Chatgruppen verbreitete.
Gegen Zabel wurde daraufhin wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen ermittelt. Unter anderem wurde sein Smartphone ausgelesen. Dabei fielen weitere Chatgruppen auf, in denen sich "recht unverhohlen über diverse Vorkommnisse in der JVA ausgetauscht wurde", so der Vorsitzende Richter im Landgericht, Andreas Feron. Die Chatverläufe hatten die Indizien geliefert, dass in der Dresdner Justizvollzugsanstalt am Hammerweg Gefangene misshandelt worden sind.
Die Betroffenen hatten in der Verhandlung nicht ausgesagt. Sie haben dem Gerichtssprecher zufolge inzwischen ihre Haftstrafen verbüßt und sind in ihre Herkunftsländer abgeschoben worden. Ihr Aufenthaltsort sei nicht bekannt.
MDR (kav/ama)/afp
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 25. September 2023 | 15:30 Uhr