Workation
Durch die Coronapandemie hat sich in vielen Unternehmen bis heute Homeoffice durchgesetzt. Warum dann nicht vom Strand oder Meer aus arbeiten? Bildrechte: Colourbox.de

Berufswelt Trend Workation: Arbeiten und Urlaub machen

21. Juli 2023, 10:47 Uhr

Arbeiten und in der Freizeit Urlaubsregionen in anderen Ländern erkunden: Workation soll beides verbinden. Gibt es ein Recht darauf? Worauf sollte geachtet werden, dass es vor Ort keine unangenehmen Überraschungen gibt? Wir haben eine kleine Check-Liste zusammengestellt.

Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Aufenthaltsgenehmigung

Ein Recht auf Workation – einer Verbindung von Arbeit (engl. work) und Urlaub (engl. vacation) – besteht nicht. Stimmt der Arbeitgeber aber zu, sollte eine Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag hinterlegt werden, die die Workation ausdrücklich erlaubt und deren Dauer verankert. Ist die Workation kürzer als vier Wochen, gibt es keine arbeitsrechtlichen Änderungen zu bedenken. Ab der fünften Wochen gelten die nationalen Bestimmungen vor Ort. Dies betrifft dann etwa Arbeitszeitregelungen und Vergütungsvorschriften.

Eine Ummeldung in der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung) innerhalb der EU, in den EWR-Ländern Liechtenstein, Island und Norwegen und darüber hinaus auch in der Schweiz ist in der Regel nicht erforderlich. Vor Reiseantritt muss jedoch die Bescheinigung über die Weitergeltung des deutschen Sozialrechts (A1-Bescheinigung) bei der Krankenkasse eingeholt werden. Dies muss der Arbeitgeber machen. Werden weniger als 25 Prozent der Tätigkeit innerhalb eines Jahres in Deutschland erbracht, wird jedoch eine Ummeldung nötig.

Bei einem Workation-Aufenthalt in der EU müssen aufgrund des Freizügigkeitsgesetzes keine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen beantragt werden. "Außerhalb der EU muss immer individuell geprüft werden, welche Vorgaben hierzu in der jeweiligen Destination gelten", erklärt Anna Femmbacher, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Dabei seien dann zum Beispiel die Aufenthaltsgenehmigungen in vielen Ländern auf eine Zeit von drei Monaten befristet. Dauert der Aufenthalt länger, müsse diese durch einen weiteren Antrag verlängert werden.

Klare Absprachen zum Arbeitsumfang treffen

Wichtig ist, dass Mitarbeitende und das Unternehmen wissen, wann noch gearbeitet wird und wann die Freizeit beginnt. Deswegen sollten hier einige Dinge vorab festgelegt werden:

  • Arbeitszeiten
  • Zeiterfassung
  • Erreichbarkeiten
  • Präsenszeiten
  • Überstundenregelung

Stichwort Auslandskrankenversicherung

In den EU-Staaten sowie in den Ländern des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland erhalten gesetzlich Krankenversicherte alle medizinisch notwendigen Leistungen, die auch den Versicherten im Gastland zustehen. Dazu muss bei der Behandlung lediglich die Europäische Krankenversicherungskarte vorgelegt werden. Diese befindet sich auf der Rückseite der hiesigen Krankenversicherungskarte. "Mit einigen weiteren Ländern wie zum Beispiel Tunesien oder der Türkei wurden Sozialversicherungsabkommen getroffen, die auch den Krankenversicherungsschutz einschließen", erklärt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Homepage.

Was von den GKV nicht bezahlt wird, ist ein medizinisch notwendiger Rücktransport. Ebenso können Eigenanteile, Zuzahlungen und Kosten für Behandlungen durch private medizinische Anbieter ins Geld gehen. Dies wird alles von der privaten Auslandsversicherung übernommen. So eine Police ohne Selbstbeteiligung und für 30 Reisetage im Jahr gibt es schon für zehn bis 15 Euro im Jahr. Wer in Deutschland privat krankenversichert ist, sollte schauen, welche Versicherungsbedingungen im Ausland gelten.

Tipp zur Privathaftpflichtversicherung "Viele Privathaftpflichtversicherungen gelten bei einem Auslandsaufenthalt von nicht mehr als einem Jahr weltweit. Ein Blick in den Versicherungsvertrag sollte zuvor aber zur Sicherheit erfolgen", rät der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Ein Hauptkriterium: schnelles Internet

Workation dürfte vor allem für Berufe geeignet sein, bei denen die Menschen vorrangig am Computer arbeiten. Die meisten werden daher auf ein stabiles und schnelles Internet angewiesen sein. Mit 242 Mbit/s liegt Singapur auf Platz 1 in unserem internationalen Ländervergleich, Chile auf Platz 2 kommt auf 223 Mbit/s. In Europa hat Dänemark das schnellste Internet mit knapp 200 Mbit/s. Es folgen Rumänien mit 176 Mbit/s, Frankreich mit 172 Mbit/s, und Spanien mit 168 Mbit/s.

Zum Vergleich: Für einen Download von150 Gigabyte Daten braucht man in Deutschland durchschnittlich drei Stunden und 54 Minuten. In Singapur dauert das nur eine Stunde und 18 Minuten. Die Zeitersparnis könnte auch ein ganz gutes Argument beim Arbeitgeber sein.

Tipp Co-Working Space Technik, Internet und Schreibtisch können inzwischen vielerorts auch flexibel und nach tatsächlichem zeitlichen Bedarf in dafür entwickelten Co-Working Spaces gemietet werden.

Kosten-Check vor Ort

Mann arbeitet an seinem Tablet am Strand.
Wenn keine Internetverbindung steht, lässt sich das ein oder andere auch offline am Laptop erledigen. Bildrechte: Colourbox.de

  • Hin- und Rückflug, Mietwagen, Bustickets, Zugfahrkarten, etc.
  • Preisunterschiede bei Ferienunterkünften in Haupt- und Nebensaison prüfen
  • Kosten für Essen und Trinken (Kochen oder Essen gehen?)
  • Kosten für eventuell benötigtes Visum
  • Telefonkosten für Auslandsgespräche oder nach Hause
  • Eintrittskarten für Veranstaltungen, etc.

Was vor Ort bedacht werden sollte

  • Zeitverschiebung (Stichwort Videocalls)
  • Wetterbedingungen
  • Anschluss der Unterkunft an das Verkehrsnetz
  • Lärmlage am Arbeitsort
  • Klimaanlage in der Unterkunft
  • Stabilität des Mobilfunknetzes und WLAN-Anschluss

Tipps zum Kosten sparen

  • Wohnung oder Zimmer daheim zwischenvermieten
  • selbst angeschaffte Arbeitsmittel von der Steuer absetzen
  • Nutzung von Co-Working Spaces durchrechnen

Achtung: Die Homeoffice-Pauschale kann nicht steuerbegünstigend angewendet werden, weil Workation als mobiles Arbeiten gewertet wird.

MDR (cbr)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | Umschau | 18. Juli 2023 | 20:15 Uhr

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