Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der Woche Keine Mieterhöhung bei Erneuerung von Rauchmeldern

08. Juli 2023, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Keine Mieterhöhung bei Erneuerung von Rauchmeldern

Bundesgerichtshof Karlsruhe (Az.: VIII ZR 213/21)

Mandy Maßlos* ist Vermieterin einer Wohnung in Halle. Dort lässt sie Rauchmelder einbauen, die einige Jahre später ausgetauscht werden müssen. Dafür verlangt sie eine höhere Miete.

Die wollen die Bewohner allerdings nicht zahlen und ziehen durch mehrere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Und dort bekommen die Mieter recht: "Vermieterinnen und Vermieter verbessern eine Wohnung, wenn sie die Räume mit Rauchmeldern ausstatten. Für diese Modernisierung können sie mehr Geld verlangen. Wenn aber vorhandene Rauchmelder durch gleichwertige Geräte ersetzt werden, wertet das die Wohnverhältnisse nicht auf. Dafür gibt es keinen Anspruch auf eine höhere Miete."


Museum muss Verträge zum Schabowski-Zettel offenlegen

Verwaltungsgericht Köln (Az.: 13 K 5228/19)

Für diesen Fall reisen wir in der Zeit zurück zum 9. November 1989. Ein geschichtsträchtiger Tag, der mit diesen Worten von Günter Schabowski für einige Menschen alles verändert: "Das tritt meiner Erkenntnis ... ist das sofort, unverzüglich." Diese Aussage zum unmittelbaren Inkrafttreten der Reiseregelung führt wenige Stunden später zur Öffnung der Berliner Mauer.

Schabowski liest diese Zeile von einem mit Kugelschreiber beschriebenem Zettel ab. 2015 gelangt dieses Schriftstück in die Sammlung des Bonner Museums. Eine Zeitung will nun wissen, wie das Museum an den Zettel gelangt ist.

Die Stiftung des Museums hatte den Zettel, der lange als verschollen galt, zu einem Kaufpreis von 25.000 Euro erworben. Der Zettel war von einem Zweitverkäufer an das Museum veräußert worden, der das Dokument von einer anderen Person erworben hatte.

Die Zeitung hatte berichtet, dass Witwe und Sohn des 2015 gestorbenen Schabowski eine Klärung herbeiführen wollten, ob der handschriftliche Notizzettel rechtmäßig von der Stiftung erworben wurde. Angeblich hatte sich laut Zeitungsbericht ein Bekannter das zeithistorische Dokument geliehen, es aber nie zurückgegeben. Die Witwe fordert daraufhin die Herausgabe des Zettels, die Anwälte der Stiftung widersprachen der Forderung.

Der Fall landet vor dem Verwaltungsgericht Köln und die dortigen Richter geben der Zeitung Recht: "Zu den verfassungsrechtlich gesicherten Aufgaben der Presse gehört es, investigativ auch über Verdächtigungen von hohem öffentlichen Interesse zu berichten. Auch Möglichkeiten, Wahrscheinlichkeiten und Verdachtslagen gehören zur sozialen Wirklichkeit. Diese aufzubereiten und über sie zu informieren ist Merkmal, Freiheit und Aufgabe der Presse."

Günter Schabowski sitzt vor mehreren Mikrofonen 3 min
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
3 min

Auf einer Pressekonferenz am 09.11.1989 leitet der Berliner SED-Chef Günter Schabowski durch einen Fauxpas den Mauerfall ein.

Do 09.11.1989 18:50Uhr 02:48 min

https://www.mdr.de/geschichte/stoebern/damals/video233456.html

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Video

Sparkasse muss Kunden nach Millionencoup besser entschädigen

Landgericht Hamburg (Az.: 330 O 127/22)

Im dritten Fall geht es um die Folgen eines Raubs. Mithilfe eines Kernbohrers öffnen unbekannte Täter aus einer Wohnung über einer Sparkassen-Filiale die Betondecke und gelangen so in den Schließfachraum der Bank. Die Bande stiehlt Geld, Gold, Schmuck und viele andere Wertgegenstände. Gesamtschaden: 40 Millionen Euro. Alle betroffenen Kundinnen und Kunden werden pauschal mit 40.000 Euro entschädigt. In den Geschäftsbedingungen des Geldinstituts ist dieser Betrag als Maximal-Entschädigung pro Schließfach festgelegt.

Dagegen klagen drei Bankkunden. Ihre Begründung: Die Haspa habe ihre Pflichten bei der Sicherung der Schließfächer verletzt. Und so sehen es auch die Hamburger Richter des Landgerichts: "Die Bank hat bei der tresormäßigen Sicherung der Schließfächer den sich fortentwickelnden Stand der Technik nicht berücksichtigt. Das gilt insbesondere für den Bewegungsmelder im Tresorraum. Ein weiteres Versäumnis ist die fehlende Videoüberwachung. Die gedeckelte Entschädigung von 40.000 Euro reicht hier nicht aus."

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 08. Juli 2023 | 07:00 Uhr

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