Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteil Verstoß gegen Mietpreisbremse erst nach drei Jahren verjährt

15. Juli 2023, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Verstoß gegen Mietpreisbremse erst nach drei Jahren verjährt

Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 375/21)

Familie Wiesenbach* zahlt als Neumieter eine recht hohe Miete – ist aber froh, in einem angespannten Wohnungsmarkt überhaupt eine schöne Wohnung gefunden zu haben. Sie vermutet, dass ihr Vermieter gegen die gesetzliche Mietpreisbremse verstößt. Um dies nachweisen zu können, will sie wissen, wie viel ihr Vormieter gezahlt hat. Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete auch nur um maximal zehn Prozent übersteigen. Sie verlangt vom Vermieter die konkreten Angaben – allerdings erst viele Monate nach dem Vertragsabschluss. Der Vermieter meldet sich ebenso mit einer monatelangen Verzögerung und meint, die Ansprüche seien längst verjährt.

Nein, sagte man am Bundesgerichtshof: "Für die Rückforderung von zu viel gezahlter Mieter gilt eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist startet nicht zum Zeitpunkt, zu dem der Mietvertrag abgeschlossen wurde. Die dreijährige Frist beginnt vielmehr dann, wenn der Mieter von seinem Vermieter die entsprechenden Auskünfte verlangt."

Das Auskunftsverlangen der Familie ist also noch lange nicht verjährt. Sie kann weiter prüfen, ob die Mietpreisbremse eingehalten wurde.

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Kein Steuerabzug für Kinderbetreuungskosten bei getrenntlebendem Vater

Bundesfinanzhof (Az.: III R 9/22)

Für Kinder unter 14 Jahren können Eltern bis zu 4.000 Euro pro Jahr und Kind für Betreuungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört. Genau das hält Steffen Stelzke* für ungerecht. Er lebt von seiner Ex-Frau getrennt, die Tochter ist bei der Mutter. Der Vater zahlt zusätzlich zum Kindesunterhalt die Hälfte der Kindergarten-Kosten. Das Geld will er als Sonderausgabe steuerlich geltend machen.

Beim Finanzamt schüttelt man den Kopf: Schließlich wohne die Tochter nicht in seinem Haushalt. Die Richter am Bundesfinanzhof bestätigten: "Es ist zulässig, hier die Haushaltszugehörigkeit zu berücksichtigen. Denn nur, wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt, fallen höhere Betreuungskosten an. Im anderen Fall stellt sich die Frage der Fremdbetreuung gar nicht."

Außerdem verwiesen die Richter hier auf den steuerlichen Freibetrag für Betreuungskosten, der dem Vater auch dann zusteht, wenn die Tochter nicht bei ihm wohnt.


Vorsicht vor Betrug mit falschen Reisegutscheinen

Landgericht Koblenz (Az.: 4 O 101/22)

Jetzt geht es um eine beliebte Betrugsmasche: Kati Karmann* kauft über Ebay von einer unbekannten Person 77 Reisegutscheine im Wert von fast 12.000 Euro. Nach der Bezahlung erhält sie die Gutscheincodes per Post, die über ein Internet-Reisebüro eingelöst werden sollen. Doch das funktioniert nicht: Der Verkäufer hat nämlich beim Kauf die Namen und Kontonummern nichts ahnender Dritter angegeben. Die Kaufpreise werden von diesen Fremdkonten eingezogen, deren Besitzer natürlich dem Geldeinzug widersprechen. Die Codes werden damit wertlos. Frau Karmann will verständlicherweise das dafür gezahlte Geld zurück. Sie glaubt, der Verkäufer im Netz habe die Betrugsmasche gekannt.

Am Landgericht Koblenz hatte sie keinen Erfolg: "Der Reiseveranstalter muss die Gutscheincodes nicht einlösen, wenn diese ein Betrüger bei ihm erschlichen und an ahnungslose Personen weiterverkauft hat. Der Täter hatte keinen vertraglichen Anspruch gegenüber dem Reiseveranstalter erworben. Ein wirksamer Vertrag ist hier nicht zustande gekommen." Frau Karmann bleibt hier auf ihren Kosten sitzen.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 15. Juli 2023 | 06:00 Uhr

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