Kultur

Tobias Knoblich schaut in die Kamera. 1 min
Anwälte raten von einer Veröffentlichung des Gutachtens zu den Vorwürfen am Theater Erfurt ab. Dazu äußert sich Kulturdezernent Tobias Knoblich im Audio. Bildrechte: MDR/David Straub
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Die Anwälte der Wirtschaftsprüfungs-Kanzlei PWC raten dazu, das Gutachten zur Erfurter Theater-Affäre nicht zu veröffentlichen. Kulturdezernent Tobias Knoblich sagte dazu MDR KULTUR:

MDR KULTUR - Das Radio Di 30.04.2024 14:18Uhr 00:39 min

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Mutmaßlicher Machtmissbrauch Gutachten über Theater-Affäre in Erfurt soll nicht veröffentlicht werden

30. April 2024, 16:28 Uhr

Von der Stadt Erfurt beauftragte Anwälte raten davon ab, das Gutachten über den mutmaßlichen Machtmissbrauch am Erfurter Theater zu veröffentlichen. Laut Kulturdezernent Tobias Knoblich befürchten sie eine Welle von Schadenersatzansprüchen. Die juristische Empfehlung wird dem Hauptausschuss der Stadt am Dienstagabend vorgestellt.

Das Gutachten zur Erfurter Theateraffäre soll weiterhin unter Verschluss bleiben. Fachleute rieten von einer Veröffentlichung des Dokuments ab, teilte Erfurts Kulturdezernent Tobias Knoblich dem MDR mit. Er bezog sich dabei auf Anwälte von Pricewaterhouse Coopers, kurz PWC, die sowohl das Original des Gutachtens als auch die anonymisierte Kurzfassung geprüft hätten. Als Grund hätten die Juristen den Schutz der im Gutachten genannten Menschen genannt.

Es gibt kein Recht auf Voyeurismus.

Anwälte von Pricewaterhouse Coopers

Im Falle von Veröffentlichung drohen Klagen

Den Anwälten nach könne man im Gutachten "immer etwas durchlesen durch die Zeilen, auf Menschen und Zusammenhänge kommen", erklärte Knoblich. Bei einer Veröffentlichung des Dokuments könnten daher erhebliche Schadenersatzansprüche auf die Stadt zukommen. In einem Fall ist laut Knoblich eine solche Klage bereits angedroht worden. Benannt sind in dem Gutachten Mitarbeitende des Theaters und der Stadtverwaltung, die frühere Gleichstellungsbeauftragte, mutmaßliche Opfer und Täter sowie die Werkleitung.

Öffentliches Interesse an Gutachten rechtlich nicht gegeben

Die Juristen von PWC seien zu dem Fazit gekommen, dass es "kein rechtlich geschütztes Interesse der Öffentlichkeit" an dem Gutachten gebe und rieten daher von einer Veröffentlichung ab. "Es gibt kein Recht auf Voyeurismus", zitierte Knoblich seine Anwälte. Die Anwälte hätten ihm aber empfohlen, die Mitarbeitenden des Theaters in einer Mitteilung zusammenfassend zu informieren.

Laut dem Gutachten hat es am Theater Erfurt jahrelang schuldhafte Pflichtverletzungen, einen rüden Umgang, verbale sexuelle Belästigungen und eine schlechte Führungskultur gegeben.

Juristische Empfehlung wird Stadtrat Erfurt vorgelegt

Zweifel an einer Veröffentlichung hatte bereits die Anwaltskanzlei geäußert, die das Gutachten über Missbrauchsvorwürfe am Theater Erfurt erstellt hatte. Diese sei "aber keine Spezialistin für das Thema", so Knoblich. Deshalb habe die Stadt die Beratergesellschaft PWC beauftragt, eine Veröffentlichung des Gutachtens mit Blick auf Daten- und Opferschutz sowie Persönlichkeitsrechte zu prüfen. Die Empfehlung der Anwälte wird dem Hauptausschuss der Stadt am Dienstagabend vorgestellt.

Quelle: MDR (Antje Kirsten), redaktionelle Bearbeitung: vp

Dieses Thema im Programm: MDR KULTUR - Das Radio | Kulturnachrichten Kompakt | 30. April 2024 | 12:30 Uhr

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