Nach Urteil gegen Halle-Attentäter Verteidigung und Generalstaatsanwaltschaft legen Revision ein
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29. Februar 2024, 17:53 Uhr
Gegen das Urteil zur Geiselnahme des Halle-Attentäters hat nun auch sein Anwalt Revision eingelegt. Zuvor hatte die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg schon Einwände gegen das Urteil angebracht. Der Staatsanwaltschaft geht es bei der Revision um die Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger moniert die Höhe des Schmerzensgeldes für die Geiseln in der JVA Burg.
Nach dem Urteil gegen den Halle-Attentäter wegen der Geiselnahme im Gefängnis Burg hat nun auch der Verteidiger Revision eingelegt. Wie Anwalt Thomas Rutkowski MDR SACHSEN-ANHALT am Donnerstag sagte, geht es ihm nicht um das Strafmaß, sondern um das Schmerzensgeld für die Geiseln: "Wir sind hier der Auffassung, dass beide Beamte gegen die Sicherheitsverfügungen der JVA verstoßen haben und letztendlich somit auch keinen oder einen geminderten Anspruch auf Schmerzensgeld beziehungsweise Geltend-Machen von materiellen Schäden haben."
Der Halle-Attentäter war am Dienstag wegen der Geiselnahme zu weiteren sieben Jahren verurteilt worden. Die beiden Geiseln bekamen vom Gericht zusammen 23.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
Generalstaatsanwaltschaft hatte bereits Revision eingelegt
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte am Mittwoch gegen das neue Urteil zur Geiselnahme durch den Halle-Attentäter in einem Gefängnis in Burg Revision eingelegt. Das hat Oberstaatsanwalt Klaus Tewes MDR SACHSEN-ANHALT bestätigt. Die Revision sei aus rein formalen Gründen eingelegt worden.
Wenn die Urteilsbegründung vorliege, werde man genau prüfen, ob die Revision weiter verfolgt werde. Das werde voraussichtlich im April sein.
Fehlende Sicherungsverwahrung kann zu Problemen führen
Der Generalstaatsanwaltschaft geht es bei der Revision um den Aspekt der Sicherungsverwahrung. Diese hatte die Richterin aus Abwägungs-Gründen abgelehnt und sich darauf berufen, dass der Angeklagte bereits eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verbüße.
Dass bei dem neuen Urteil diese nicht angesetzt wurde, könnte aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft später zum Problem werden, wenn die Gefährlichkeit des Halle-Attentäters nach der lebenslangen Haft überprüft werde. Das jetzige Urteil suggeriere, es gehe keine Gefährdung mehr von dem Mann aus.
Urteil: Sieben Jahre Haft und Schmerzensgeld
Das Landgericht Stendal hatte den Halle-Attentäter am Dienstag für schuldig gesprochen, im Dezember 2022 zwei Geiseln in der JVA Burg genommen und sie mit einer selbst gebauten Waffe bedroht zu haben. Dafür legte das Gericht eine Haftstrafe von sieben Jahren fest. Außerdem soll er den betroffenen Justizbeamten Schmerzensgeld zahlen.
MDR (Kathrin Köcher, Hanna Kerwin), erstmals veröffentlicht am 28.02.2024
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 29. Februar 2024 | 19:00 Uhr