Geiselnahmen in JVA Burg Prozessbeginn im Januar: Anklage gegen Attentäter von Halle zugelassen
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04. Dezember 2023, 16:36 Uhr
Vor knapp einem Jahr soll der Attentäter von Halle in der Justizvollzugsanstalt Burg mehrere Beamte mit einer selbst gebauten Schusswaffe gezwungen haben, ihm Türen zu öffnen. Der Fluchtversuch scheiterte. Nun muss er sich deshalb vor Gericht verantworten.
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Der Attentäter von Halle muss sich nach seiner Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Burg erneut vor Gericht verantworten. Das teilte das Landgericht Stendal mit. Demnach wurde die Anklage zugelassen.
Der Prozess beginnt am 25. Januar 2024 in dem besonders gesicherten Saal des Landgerichts Magdeburg, in dem bereits der Anschlag von Halle verhandelt wurde. Bis Ende Februar sind den Angaben zufolge acht Verhandlungstermine angesetzt.
Geiselnahme in JVA Burg: Halle-Attentäter droht weitere Haftstrafe
Dem Angeklagten drohen weitere fünf bis 15 Jahre Haft. Vor knapp einem Jahr soll er in der Justizvollzugsanstalt Burg mehrere Vollzugsbeamte mit einer selbst gebauten Schusswaffe gezwungen haben, ihm Türen zu öffnen, so die Anklage. Der Fluchtversuch scheiterte an der Fahrzeug-Schleuse aufgrund technischer Sicherheitsvorkehrungen.
Mittlerweile soll sich der Attentäter in der JVA Wolfenbüttel befinden, nachdem er auch in der JVA Augsburg Bedienstete angegriffen haben soll.
Attentat von Halle
Der Angeklagte verbüßt bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Am 9. Oktober 2019 hatte er einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt und dabei eine 40-jährige Frau und einen 20 Jahre alten Mann getötet. Zwei weitere Menschen verletzte er schwer. Sein Versuch, in das jüdische Gotteshaus einzudringen, scheiterte an der Tür.
MDR (Moritz Arand), epd
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 04. Dezember 2023 | 14:00 Uhr