Jugendkriminalität Amtsgericht Halle verurteilt Jugendlichen wegen Diebstahls zu Haftstrafe
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29. Februar 2024, 15:56 Uhr
Zwei Jahre und neun Monate ohne Bewährung – so lautet das Urteil für einen Jugendlichen vom Amtsgericht in Halle. Angeklagt war er wegen zehn Straftaten, darunter Raub, räuberische Erpressung, Diebstahl und Fahren ohne Führerschein. Außerdem gab es eine Haftstrafen gegen einen weiteren Angeklagten.
- Das Amtsgericht Halle hat einen Jugendlichen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt.
- In einem Video auf TikTok hatte er mit einem Raub angegeben.
- Weiterer Angeklagte bekamen ebenfalls Haftstrafe ohne Bewährung.
In Halle ist am Amtsgericht am Donnerstag das Urteil gegen einen Jugendlichen in einem Diebstahlprozess gefällt worden. Wie ein Sprecher des Gerichts MDR SACHSEN-ANHALT mitteilte, ist der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Mit Taschen-Diebstahl in TikTok-Video geprahlt
Bekannt geworden war der Jugendliche, weil er auf der Social-Media-Plattform TikTok damit geprahlt hatte, einem anderen eine teure Designertasche geklaut zu haben. Angeklagt war er wegen insgesamt zehn Straftaten, darunter Raub, räuberische Erpressung, Diebstahl und Fahren ohne Führerschein.
In dem Video auf TikTok ist der damals 14-Jährige mit einer hellen Hose, weiß-blauer Jacke und einer Umhängetasche zu sehen. In die Handy-Kamera sagt er: "Meine Tasche ist abgezogen", also gestohlen. Der Vorfall um den sogenannten "TikTok-Abdul" (die Bild-Zeitung spricht auch von "Gucci-Abdul") reiht sich ein in die bis heute andauernde Serie von Jugendkriminalität in Halle, an der unter der Angeklagte immer wieder beteiligt gewesen sein soll.
Weiterer Angeklagte bekommt ebenfalls Haftstrafe ohne Bewährung
Mitangeklagt am Amtsgericht in Halle war ein gleichaltriger Junge in sieben Fällen. Dieser wurde zu einem Jahr und neun Monaten ebenfalls ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können innerhalb einer Woche noch Revision einlegen. Nach der Urteilsverkündung wurden die Beiden in die Jugendvollzugsanstalt Raßnitz gebracht, wo sie zuvor schon einsaßen.
Wegen des Alters des Angeklagten sei das Verfahren nicht öffentlich. Laut Gerichtssprecher Werner Budtke war das öffentliche Interesse an dem Fall groß.
MDR (Attila Dabrowski, Marc Weyrich, Susanne Ahrens)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 29. Februar 2024 | 15:30 Uhr