Inszenierte Fotografie - eine Hand greift nach einer Handtasche
In dem Prozess am Amtsgericht Halle ging es unter anderem um Diebstahl. Bildrechte: picture alliance / dpa | Oliver Killig

Jugendkriminalität Amtsgericht Halle verurteilt Jugendlichen wegen Diebstahls zu Haftstrafe

29. Februar 2024, 15:56 Uhr

Zwei Jahre und neun Monate ohne Bewährung – so lautet das Urteil für einen Jugendlichen vom Amtsgericht in Halle. Angeklagt war er wegen zehn Straftaten, darunter Raub, räuberische Erpressung, Diebstahl und Fahren ohne Führerschein. Außerdem gab es eine Haftstrafen gegen einen weiteren Angeklagten.

In Halle ist am Amtsgericht am Donnerstag das Urteil gegen einen Jugendlichen in einem Diebstahlprozess gefällt worden. Wie ein Sprecher des Gerichts MDR SACHSEN-ANHALT mitteilte, ist der zum Tatzeitpunkt 14-Jährige zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

Mit Taschen-Diebstahl in TikTok-Video geprahlt

Bekannt geworden war der Jugendliche, weil er auf der Social-Media-Plattform TikTok damit geprahlt hatte, einem anderen eine teure Designertasche geklaut zu haben. Angeklagt war er wegen insgesamt zehn Straftaten, darunter Raub, räuberische Erpressung, Diebstahl und Fahren ohne Führerschein.

TikTok-Logo auf einem Smartphone
Der Angeklagte hatte den Diebstahl quasi in einem TiKTok-Video eingestanden. Bildrechte: IMAGO/SOPA Images

In dem Video auf TikTok ist der damals 14-Jährige mit einer hellen Hose, weiß-blauer Jacke und einer Umhängetasche zu sehen. In die Handy-Kamera sagt er: "Meine Tasche ist abgezogen", also gestohlen. Der Vorfall um den sogenannten "TikTok-Abdul" (die Bild-Zeitung spricht auch von "Gucci-Abdul") reiht sich ein in die bis heute andauernde Serie von Jugendkriminalität in Halle, an der unter der Angeklagte immer wieder beteiligt gewesen sein soll.

Weiterer Angeklagte bekommt ebenfalls Haftstrafe ohne Bewährung

Mitangeklagt am Amtsgericht in Halle war ein gleichaltriger Junge in sieben Fällen. Dieser wurde zu einem Jahr und neun Monaten ebenfalls ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können innerhalb einer Woche noch Revision einlegen. Nach der Urteilsverkündung wurden die Beiden in die Jugendvollzugsanstalt Raßnitz gebracht, wo sie zuvor schon einsaßen.

Wegen des Alters des Angeklagten sei das Verfahren nicht öffentlich. Laut Gerichtssprecher Werner Budtke war das öffentliche Interesse an dem Fall groß.

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MDR (Attila Dabrowski, Marc Weyrich, Susanne Ahrens)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 29. Februar 2024 | 15:30 Uhr

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