Sicherungszäune der Jugendanstalt Raßnitz.
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Verhandlung ab nächster Woche Halle-Attentäter vor Prozess nach Sachsen-Anhalt verlegt

17. Januar 2024, 16:07 Uhr

Der Attentäter von Halle ist zurück in Sachsen-Anhalt. Der 32-Jährige muss sich in der kommenden Woche wegen einer Geiselnahme in der JVA Burg vor Gericht verantworten. Deswegen wurde er aus Wolfenbüttel in die Jugendhaftanstalt Raßnitz verlegt.

Der Attentäter von Halle ist aus Niedersachsen wieder zurück nach Sachsen-Anhalt gebracht worden. In Magdeburg soll in rund einer Woche der Prozess gegen ihn wegen einer Geiselnahme im Gefängnis in Burg (Landkreis Jerichower Land) beginnen. Ein Sprecher des Justizministeriums bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag die Sicherheitsverlegung, nannte aber keine Details.

Zuvor hatte "Bild" online berichtet, dass der 32-Jährige in die Jugendanstalt Raßnitz im Saalekreis gebracht wurde. Seit gut einem halben Jahr war der Halle-Attentäter im niedersächsischen Wolfenbüttel inhaftiert, zuvor in Augsburg in Bayern. Dorthin war er im Dezember 2022 nach der unblutig beendeten Geiselnahme in Burg verlegt worden.

Der Rechtsextremist steht ab dem 25. Januar erneut vor Gericht. Er muss sich vor dem Landgericht Stendal wegen der Geiselnahme Ende 2022 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg verantworten, wie das Gericht am Dienstag in Stendal mitteilte. Bislang sind acht Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess findet aus Sicherheitsgründen am Landgericht Magdeburg statt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft dem Angeklagten vor, am 12. Dezember 2022 im Gefängnis in Burg mehrere Vollzugsbeamte mit einem selbst gebastelten Schussapparat bedroht zu haben. Er soll sie genötigt haben, ihm mehrere Türen für eine Flucht aus dem Gefängnis zu öffnen. Dabei soll der Halle-Attentäter den Angaben zufolge bis zur Kfz-Schleuse vorgedrungen sein, wo sein Ausbruchsversuch aber wegen technischer Sicherungsmaßnahmen scheiterte.

Nach Geiselnahme erneut in anderes Gefängnis verlegt

Seitdem wurde er in anderen Gefängnissen untergebracht. Angeklagt ist der Halle-Attentäter dieses Mal wegen Geiselnahme und Verstoß gegen das Waffengesetz. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, müsse der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren rechnen, hieß es. Diese käme zur bisherigen Strafe hinzu.

Zwei Tote bei Anschlag am 9. Oktober 2019

Am 9. Oktober 2019 hatte der Attentäter einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt und dabei eine 40-jährige Frau und einen 20 Jahre alten Mann getötet. Zwei weitere Menschen verletzte er schwer. Sein Versuch, in das jüdische Gotteshaus einzudringen, scheiterte an der Tür. Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte ihn im Dezember 2020 zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.

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Eine dunkelblaue, fast schwarze Fläche, auf der in großen Buchstaben mittig "Das Leben danach" steht. Durch die Buchstaben davon scheint ein Foto, welches die Synagogentür von Halle zeigt. Darunter ist deutlich kleiner der Schriftzug "Folge 6: Der Prozess II" zu erkennen.
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epd; dpa; MDR (Mario Köhne); zuerst veröffentlicht: 16.Januar 2024

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 16. Januar 2024 | 19:00 Uhr

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