Frauen im Landtag Gleichstellung im Parlament: Mehrheit der Frauen im Landtag für gesetzliche Regeln

11. März 2021, 19:45 Uhr

In keinem anderen deutschen Parlament sind so wenige Frauen vertreten wie in Sachsen-Anhalt. Schon länger gibt es Ideen, wie das nach der Landtagswahl Anfang Juni geändert werden könnte. Nun zeigt eine Umfrage: Eine Mehrheit der weiblichen Abgeordneten im Landtag ist davon überzeugt, dass echte Gleichstellung im Parlament nicht ohne gesetzliche Regeln funktioniert. Teil 5 der MDR SACHSEN-ANHALT-Reihe über Frauen im Landtag.

In Sachsen-Anhalt sollte es gesetzliche Regelungen geben, um den Frauenanteil im Landtag zu erhöhen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage von MDR SACHSEN-ANHALT unter den weiblichen Abgeordneten im Parlament. Dabei sprach sich eine Mehrheit der 19 Frauen im Landtag für gesetzliche Regelungen aus, um mehr Frauen in die Parlamente zu schicken. Sieben Abgeordnete antworteten nicht auf die Anfrage, aus den Fraktionen von CDU und AfD gab es auf mehrfache Nachfrage gar keinen Rücklauf. Beide Fraktionen sind die mit dem niedrigsten Frauenanteil, stellen zwei (CDU) beziehungsweise eine (AfD) Abgeordnete.

Frauenanteil: Mehrheit der Frauen im Landtag für gesetzliche Regeln

Bei Linken, Grünen und Sozialdemokraten im Parlament scheint man sich dagegen einig: Ohne verbindliche Regeln sei Geschlechtergerechtigkeit im Landtag insgesamt wohl nicht durchzusetzen, sagte die Linken-Abgeordnete Christina Buchheim. "Der Widerstand in CDU und AfD ist anders nicht zu brechen." Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Cornelia Lüddemann, ergänzte, sie halte es für sinnvoll, nach einer rechtskonformen gesetzgeberischen Lösung zu suchen, die die Geschlechterverhältnisse auch im Parlament abbilde. "Um das gerichtsfest zu machen, müssen wir die Landesverfassung ändern. An den dafür notwendigen Mehrheiten im Parlament arbeite ich", sagte Lüddemann.

Für die Recherche hatte ein Team von MDR SACHSEN-ANHALT alle Frauen im Landtag angeschrieben und gebeten, einen Fragebogen zu beantworten. Darin war es neben einer gesetzlichen Regelung auch um Fragen zur politischen Sozialisation und Förderung der Abgeordneten gegangen.

Die Antworten auf die Fragen können Sie hier vollständig ansehen:

Rechtliche Bedenken wegen gekippter Paritätsgesetze

Hintergrund der rechtlichen Bedenken ist insbesondere ein Urteil des Verfassungsgerichts in Brandenburg, das ein vom Landtag verabschiedetes Paritätsgesetz voriges Jahr kassiert hatte. Zuvor hatte auch der Verfassungsgerichtshof in Weimar das Paritätsgesetz in Thüringen für nichtig erklärt – mit der Begründung, die Freiheit der Wahl dürfe nicht durch Zwang und Druck des Staates eingeschränkt werden.

Die Gesetze hatten in beiden Ländern vorgesehen, dass Parteien auf ihren Landeslisten abwechselnd Frauen und Männer aufstellen müssen. In Sachsen-Anhalt verpflichten sich dazu bislang nur SPD und Linke, die Grünen setzen auf eine verbindliche Frauenquote von 50 Prozent.

Auch in Sachsen-Anhalt hatte es in den vergangenen Monaten Überlegungen gegeben, den Frauenanteil im Parlament per Paritätsgesetz zu erhöhen. Die Landtagsfraktion der Linken hatte 2019 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Auch CDU, SPD und Grüne hatten zu Beginn ihrer Amtszeit per Koalitionsvertrag festgelegt, die Möglichkeit eines Paritätsgesetzes zu prüfen. Ein Rechtsgutachten war im Herbst aber zu dem Schluss gekommen, dass ein solches Gesetz auf Landes- oder Kommunalebene ohne Verfassungsänderung im Bund nicht in Betracht komme.

MDR/Marie-Kristin Landes, Luca Deutschländer

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 07. März 2021 | 19:00 Uhr

4 Kommentare

Demokrat am 12.03.2021

Ohne gesetzliche Regelungen wird es nicht gehen. Es fehlen ja auch etwa Bestimmungen zum Mutterschutz von Frauen im Parlament - spricht ja für sich selbst.
Viele Abläufe in der Politik favorisieren Männer und stellen für Frauen oft nur schwer zu überwindende Hürden dar: da scheiden dann eben Frauen aus der Politik aus, oder aber realisieren ihren Kinderwunsch nicht. Schwächen tut sie beides.
Der Frauenanteil der Parteien muss in Korrelation zum Geschlechterverhältnis ihrer Wählerschaft gesetzt werden. Auch die Grünen wählen mehr Frauen aktiv als passiv bei ihnen gewählt werden. Und rechten Frauen liegt ohnehin wenig an Frauenrechten.
Thüringen verfügt über einen deutlich höheren Frauenanteil. Dann werden soziale und politische Bewegungen wie etwa Fridays for Future maßgeblich von Frauen getragen.
Einerseits muss es dem Wähler frei stehen, zu wählen wen er möchte. Andererseits geht es aber auch um Demokratie. Wenn ein Geschlecht kaum vertreten ist, ist es undemokratisch.

ule am 12.03.2021

Im Falle einer gesetzlichen Regelung zur Zusammensetzung (Quotenregelung, Paritätsregelung) der Parlamente, wird das mögliche Wählervotum bereits im Vorfeld einer Wahl ausgehebelt.
Das Verfassungsgericht ist angehalten, auf solche misslichen Zustände zum Demokratieabbau zu achten und dem entgegenzuwirken.

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg entschied deshalb bereits in einem ähnlichen Fall:
"das Paritätsgesetzt verstößt unter anderem gegen die Organisationsfreiheit, Wahlvorschlagsfreiheit und Chancengleichheit der Parteien"

PS:
Frauen im Parlament sollten sich daher gut überlegen, ob sie ihre Position dafür nutzen, den Demokratieabbau voranzutreiben. Forderungen dieser Art können auch schnell mal nach hinten los gehen. Nichts desto trotz bleibt es jedem überlassen, für die Ideen von Clara Zetkin (KPD) und Rosa Luxemburg (KPD) öffentlich zu werben. Das wiederum zeichnet die moderne Gesellschaft aus.

Henne2003 am 12.03.2021

Alles Quatsch! Es kann nur ein Kriterium geben, um in den Landtag einzuziehen: Kompotenz und Wählerwillen!

Mehr zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt