Halle-Attentat – Reportage zum einundzwanzigsten Prozesstag Schlussplädoyer: "Widerwärtigster antisemitischer Akt seit dem Zweiten Weltkrieg"

18. November 2020, 20:14 Uhr

Mehr als drei Stunden hat der Generalbundesanwalt sein Schlussplädoyer gehalten und die lebenslange Haftstrafe für den Halle-Attentäter gefordert. Der Prozess geht damit seinem Ende entgegen.

MDR-Redakteur Roland Jäger
Bildrechte: Philipp Bauer

Der Angeklagte Stephan Balliet bekommt im Gerichtssaal die Handschellen gelöst.
Im Prozess gegen den Halle-Attentäter plädiert der Generalbundesanwalt für eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. (Archivbild vom 4. November 2020) Bildrechte: imago/Jan Huebner | Grafik MDR/Max Schörm

Nachdem ein letzter Sachverständiger gehört wurde, ist in Sachsen-Anhalts größtem Strafprozess am Mittwoch die Beweisaufnahme geschlossen worden. Der Soziologe Matthias Quent hatte als letzter Sachverständiger ausgesagt – und auf die Parallelen zwischen dem Attentat von Halle mit anderen rechtsextremistischen Anschlägen weltweit aufmerksam gemacht. Quent hatte in seiner Aussage herausgestellt, dass die Attentate der vergangenen Jahre – von Utøya 2011 bis hin zum Anschlag von Halle 2019 – auf der gleichen ideologischen Grundlage erfolgten: aus rassistischen und antisemitischen Vorstellungen.

In allen Anschlägen zeigt sich nach Quent das Muster, dass die Täter annehmen, eine "Weiße Rasse" zu schützen. Und zwar vor – aus ihrer Sicht – inneren Feinden, wie Politikern (beziehunsgweise jungen Sozialdemokraten und -demokratinnen wie im Fall von Utøya) oder Jüdinnen und Juden (im Fall von Halle) und äußeren Feinden, etwa Migranten und Migrantinnen. 

Wir haben generell im Terrorismus das Problem, dass zwei Bezugsgruppen konstruiert werden. Erstens, die Feinde, die man vernichten will. Und zweitens, die Gruppe, die man mobilisieren will für Nachahmungstaten.

Matthias Quent Sachverständiger

Der Attentäter von Utøya 2011 habe das geschafft: Auf ihn habe sich wiederum der Attentäter von Christchurch 2019 bezogen. Der Attentäter in Halle habe sich wiederum auf diesen bezogen. 

Schlussplädoyers beginnen

Die weltweite Vernetzung und Bezugnahme der Attentäter aufeinander wurde auch im Schlussplädoyer des Generalbundesanwalts (GBA) angesprochen. Mehrere Stunden lang – immer wieder durch Lüftungspausen zum Infektionsschutz unterbrochen – hatten die Vertreter des GBA ihre Schlussvorträge gehalten.

Juristisch sei der Angeklagte als Einzeltäter einzuordnen, betonte Oberstaatsanwalt Kai Lohse: Er habe die Tat allein geplant, vorbereitet und durchgeführt. Es gebe keine Hinweise auf Mitwisser oder Mittäter. In einem nicht-juristischen Sinne erkennt aber selbst die Generalbundesanwaltschaft den Angeklagten nicht als Einzeltäter, sondern als Teil eines Netzwerks. Dafür sprechen die Referenzen, die der Attentäter zu Beginn seines Videos gemacht habe – bewusst stelle sich der Angeklagte in die Tradition des Nationalsozialismus und der Rampe von Auschwitz. Die Generalbundesanwaltschaft bezeichnete den Anschlag als widerwärtigsten Akt seit dem Zweiten Weltkrieg.

Durch das Filmen des Tatgeschehens wollte er sich einreihen in einer Liste von Anschlägen und Nachahmer ansprechen.

Kai Lohse Oberstaatsanwalt

Der Angeklagte selbst wirkte wie so oft in diesem Verfahren teilnahmslos. In seinem Blick war keine Regung zu erkennen – auch nicht, als die Generalbundesanwaltschaft die einzelnen Taten, die sie ihm vorwirft, noch einmal detailliert aufführte: Die Vorbereitung und Planung der Tat, die Mordversuche an 51 Menschen in der Synagoge, den Mord an Jana L., die Mordversuche an mehreren Passantinnen und Passanten, den Mord an Kevin S., die Mordversuche an den anderen Gästen und dem Mitarbeiter des Kiez-Döner, die Mordversuche an den Polizisten, auf die er geschossen hatte, den Unfall mit einem Somalier, den er angefahren hatte, die versuchte rauberische Erpressung mit Todesfolge in Wiedersdorf, wo er zwei Menschen angeschossen hatte, besonders schwere räuberische Erpressung für das Taxi, in dem er letztendlich festgenommen wurde.

Urteil noch im Dezember

Die Generalbundesanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe – und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Würde das Gericht sich dieser Forderung anschließen, bedeutete das, dass die Haft nicht nach mindestens 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Darüber hinaus forderte die Generalbundesanwaltschaft eine anschließende Sicherungsverwahrung des Attentäters. 

Im Verfahren stehen nun noch die Plädoyers der Verteidigung und der Nebenklage-Vertreter und -Vertreterinnen aus. Weil der rechtsextremistische Terroranschlag so viele Menschen getroffen hatte, ist die Zahl der Nebenklägerinnen und Nebenkläger in diesem Verfahren besonders groß: 45 von ihnen haben sich der Klage angeschlossen, vertreten von 22 Anwältinnen und Anwälten. Wenn sie alle Plädoyers halten, wird das eine gewisse Zeit dauern. Dennoch wird das Urteil voraussichtlich noch im Dezember gesprochen werden.

Hintergrund des Gerichtsverfahrens

Seit Juli läuft vor dem Oberlandesgericht Naumburg der Prozess um den Anschlag auf die Synagoge von Halle. Aus Platzgründen wird der Prozess aber in den Räumen des Landgerichts in Magdeburg geführt. Dort steht der größte Gerichtssaal Sachsen-Anhalts zur Verfügung.

Der 28-jährige Stephan B. hatte gestanden, am 9. Oktober 2019 schwer bewaffnet versucht zu haben, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Darin feierten gerade 52 Menschen den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur. Der Attentäter scheiterte jedoch an der Tür, erschoss daraufhin eine Passantin, die zufällig an der Synagoge vorbei kam, und später einen jungen Mann in einem Döner-Imbiss.

Stephan B. ist wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in 68 Fällen, versuchter räuberische Erpressung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung, fahrlässiger Körperverletzung und Volksverhetzung angeklagt.

MDR-Redakteur Roland Jäger
Bildrechte: Philipp Bauer

Über den Autor Roland Jäger arbeitet seit 2015 für den Mitteldeutschen Rundfunk - zunächst als Volontär und seit 2017 als Freier Mitarbeiter im Landesfunkhaus Magdeburg. Meist bearbeitet er politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Themen - häufig für die TV-Redaktionen MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE und Exakt - Die Story, auch für den Hörfunk und die Online-Redaktion. Vor seiner Zeit bei MDR SACHSEN-ANHALT hat Roland Jäger bei den Radiosendern Rockland und radioSAW erste journalistische Erfahrungen gesammelt und Europäische Geschichte und Germanistik mit Schwerpunkt Medienlinguistik an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg studiert.

Quelle: MDR/ld,mp

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT HEUTE | 18. November 2020 | 19:00 Uhr

6 Kommentare

ossi1231 am 20.11.2020

Jüdischer Student vor Hamburger Synagoge schwer verletzt ... aber Halle ohne Verletzte ist der "Widerwärtigster antisemitischer Akt seit dem Zweiten Weltkrieg" ... Students Lives Matter dann wohl doch nicht so?

ossi1231 am 20.11.2020

"Widerwärtigster antisemitischer Akt seit dem Zweiten Weltkrieg" ... wenn dem so ist müsste man annehmen, dass es seit Jahrzehnten keinen durch Antisemitismus verletzten Juden gegeben habe.

ossi1231 am 20.11.2020

Widerwärtiger als das vor derHamburger Synagoge wo ein Jude verletzt wurde?
"Jüdischer Student vor Hamburger Synagoge schwer verletzt ..."

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